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Nun „schlägt es aber wahrlich Dreizehn“: BÄK nimmt „aktiv“ am Meinungskampf teil!
Es ist ein Novum: Die BÄK hat auf ihren Webseiten eine „Mitteilung“ unter dem Titel
SWR-Tamtam um das Thema Sterbehilfe
FAZ-Blog "Biopolitik" kritisiert "Report Mainz"-Beitrag
Quelle: BÄK v. 08.06.11 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.8899.9327.9433 <<< (html)
eingestellt und damit ohne weitere Erläuterung auf den BLOG v. O. Tolmein verwiesen. Soweit ich es überblicken vermag, ist dies das erste Mal, dass die BÄK jedenfalls in einem brisanten Ethikdiskurs auf eine „andere Stimme“ verweist.
Ohne Frage, als ein liberal denkender Mensch weiß ich selbstverständlich um den hohen Wert unserer Kommunikationsgrundrechte, die schlechthin für unser Gemeinwesen und für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess konstituierend sind.
Der „geistige Meinungskampf“ scheint also gewünscht zu sein und da wird denn auch ungeniert angefragt, ob die BÄK sich auch künftig dazu bereit erklärt, ggf. in einem Pressespiegel das Meinungsbild entsprechend widerzuspiegeln? Dies beinhaltet freilich auch die Bereitschaft, ein objektives Bild von der „Nachrichtenlage“ zu skizzieren oder soll es zunächst darauf ankommen, die verfasste Ärzteschaft einseitig zu informieren?
Auch die „einseitige Information“ freilich ist verfassungsrechtlich zulässig, wenngleich vor dieser insoweit nachhaltig „zu warnen“ ist, weil damit nicht selten der Eindruck entstehen könnte, als stehe die eigene Mission im Vordergrund, mal abgesehen davon, dass es einem Diskurs unwürdig ist, ggf. über die einseitige Berichterstattung denselben zu „verkürzen“ und im Zweifel „Meinungsmache“ zu betreiben und „Stimmung“ zu erzeugen.
Wir werden künftig die Berichterstattung der BÄK verfolgen und zwar auch unter dem Aspekt, ob die BÄK willens ist, den von ihr repräsentierten Berufsstand umfassend zu informieren, zumal wenn es sich um Stimmen aus der eigenen Profession handelt!
Lutz Barth
IQB – Medizin- &. Pflegerecht - Lutz Barth
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